Die Revision des bestehenden DBA mit Deutschland war am 27. Oktober 2010 unterzeichnet und anschliessend von den Parlamenten beider Länder genehmigt worden. Am 21.12.2011 haben in Berlin der Schweizer Botschafter Tim Guldimann und der deutsche Beauftragte aus dem Auswärtigen Amt, Franz Josef Kremp, die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Damit erfolgt gemäss Abkommenstext gleichentags das Inkrafttreten.
Das revidierte Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel über den Informationsaustausch nach dem international geltenden Standard. Das neue DBA enthält zudem verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer und die deutsche Wirtschaft. So werden unter anderem die Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.
Die Bestimmungen des Abkommens finden hinsichtlich des Informationsaustausches ab dem 1. Januar 2011 und für die restlichen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.
Das ebenfalls bereits unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland mit einer internationalen Quellensteuer befindet sich nach wie vor im Prozess der Ratifizierung. Dieses Abkommen soll 2012 den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung unterbreitet werden und 2013 in Kraft treten.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement Internet: http://www.efd.admin.ch
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