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SCHWEIZ: NEUES DBA MIT DEUTSCHLAND

Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet

Das BMF hat das Revisonsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben am 27.10.2010 ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet. Das Abkommen steht auf den Internetseiten des BMF zum Download bereit. Zur Homepage des BMF geht es hier . Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.

Ferner unterschrieben beide Minister eine Erklärung zur Aufnahme weiterer Steuerverhandlungen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuersündern zu vertiefen. Die Verhandlungen werden auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat. Die Verhandlungen sollen Anfang 2011 aufgenommen werden. Beide Seiten wollen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen. In den Sondierungsgesprächen haben die Schweiz und Deutschland des Weiteren eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert, anderseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet. Damit hätte man ein System, das in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkäme. Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insbesondere folgende Punkte:
Regularisierung der Vergangenheit:
Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
Abgeltungssteuer für die Zukunft:
Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um allfällige Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
Weitere Elemente:
Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) online




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