Konsultationsvereinbarung vom 11.06.2020 für Grenzgänger und Arbeitnehmer,
die unter die 60-Tage Regelung fallen
Aktuelles zur Novemberhilfe & Corona Überbrückungshilfe II:
Novemberhilfe & Corona Überbrückungshilfe II
Aktuelles zum Thema Umsatzsteuer:
Mandanteninformation zur Umsatzsteuer ab 01.07.2020
Umsatzsteuerliche und einfuhrumsatzsteuerliche Änderungen ab 01.07.2020 (HLB Deutschland)
Umsatzsteuerliche und einfuhrumsatzsteuerliche Änderungen ab 01.07.2020 (Schomerus / HLB)
Checkliste Steuersatzänderungen
Hinweise zur Abrechnung von Projekten im Baugewerbe – Fertigstellung und Teilleistungen
Highlight im Konjunkturprogramm – temporäre Umsatzsteuer-Senkung Stand 30. Juni 2020
Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3. Juni 2020 verkündet, dass die bestehenden Umsatzsteuersätze – befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 – folgendermaßen gesenkt werden sollen:
- Regelsteuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG: aktuell 19 %, Senkung auf 16 %
- geminderter Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 UStG: aktuell 7 %, Senkung auf 5 %
Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland und die Stützung des privaten Konsums zur Minderung der schweren wirtschaftlichen Einbußen, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie.
Für Unternehmen und Privatpersonen stellt sich die Frage, wie mit der Verkündung umzugehen ist und welche Maßnahmen bis zum 30. Juni 2020 ergriffen werden sollten.
Die erste Umsatzsteuer-Senkung seit Einführung des heute gültigen Umsatzsteuersystems führt in der Praxis zu vielen Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsproblemen. Erschwert wird diese Tatsache mit der Befristung und der anschließenden Anhebung der Umsatzsteuersätze ab dem 1. Januar 2021. Übergangsschwierigkeiten dürfen zu erwarten sein.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 30. Juni 2020 das finale BMF-Schreiben veröffentlicht, das mit den obersten Finanzbehörden abgestimmt wurde. Im finalen BMF-Schreiben wird umfangreich Stellung zu folgenden Hauptpunkten bezogen:
- Umsatzsteuersatzsenkung
- Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
- Übergangsregelungen
- Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2021
Link:
Für weitere Fragen, Planungen und Umsetzungen steht Ihnen das LOEBA-Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Aktualisierung: Stand 30. Juni 2020
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